KOSTEN | FÖRDERUNGEN

Ist eine 24h-Betreuung leistbar?

Die Kosten für eine 24h-Betreuung sind für die meisten Betroffenen und Angehörigen ein sehr wichtiges Thema. Dies können wir sehr gut verstehen, bleiben doch die Betreuungskräfte meist für einen längeren Zeitraum und sind 24h Stunden am Tag vor Ort.

Die Anforderungen an die Betreuung der betroffenen Personen sind sehr unterschiedlich.
Viele ältere Menschen wünschen sich im Alltag einfach etwas Hilfe und Unterstützung in ihrer vertrauten Wohnumgebung. Andere wiederum können ohne diese Hilfe und Unterstützung ein selbstständiges Leben nicht mehr führen. Sie sind darauf angewiesen. 

Je nach persönlicher Situation variieren die Anforderungen an die Betreuung und Pflege dementsprechend.

Aus diesem Grund ist es bereits beim Erstgespräch erforderlich, gemeinsam mit unseren zukünftigen Klienten und/oder deren Angehörigen in einem persönlichen, ausführlichen Beratungsgespräch den tatsächlichen Betreuungsbedarf zu erarbeiten. Daraus ergeben sich die täglichen Anforderungen an die Betreuungskräfte, der sogenannte Betreuungsaufwand. Dieser wiederum ist die Basis für die Kalkulation der Gesamtkosten.

Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen und wir mit einer für alle Beteiligten wertschätzenden Zusammenarbeit beginnen können, informieren wir Sie transparent und eingehend über die zu erwartenden monatlichen Betreuungskosten. 


Inklusive aller möglichen Förderungen und Pflegegeldleistungen ist eine 24h-Betreuung in den allermeisten Fällen leistbar.
Auch darum kümmern wir uns – wenn Sie möchten.  

Gibt es Förderungen?

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Das Sozialministerium bietet eine Förderung (Zuschuss) für die 24h-Betreuung an. Um diese zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Das Ansuchen auf die Gewährung dieser Förderung (ab € 400,-/mtl.) ist beim Sozialministeriumservice einzubringen.
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. 

Pflegegeld

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld wird gewährt, wenn der ständige Pflegebedarf mehr als 65 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Pflegebedarf im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist.

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die 12x pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt wird.

  • STUFE 1 EUR 200,80

    Pflegeaufwand über 65 Stunden

  • STUFE 2 EUR 370,30

    Pflegeaufwand über 95 Stunden

  • STUFE 3 EUR 577,00

    Pflegeaufwand über 120 Stunden

  • STUFE 4 EUR 865,10

    Pflegeaufwand über 160 Stunden

  • STUFE 5 EUR 1.175,20

    Pflegeaufwand über 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand

  • STUFE 6 EUR 1.641,10

    Pflegeaufwand über 180 Stunden + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich

  • STUFE 7 EUR 2.156,60

    Pflegeaufwand über 180 Stunden + keine zielgerichtete Bewegung möglich

[Quelle: Sozialministerium.at |  Stand 01. Jänner 2025 | Alle Angaben ohne Gewähr.]

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger (z.B. PVA, BVAEB) weiterzuleiten. Auch damit haben wir Erfahrung und übernehmen dies  gerne für Sie. 

Wir sind über Änderungen oder Neuerungen bei Förderungen und Zuschüssen stets am Laufenden. Auf entsprechende Informationen machen wir Sie gerne aufmerksam.

24 Stunden Betreuung

Weitere Informationen zum Thema Pflege, 24h-Betreuung und Förderungen | Quelle: Österreich.gv.at

Agentur Lucia

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